Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?
Nach § 38 SGB V und § 24h SGB V hast du nach einem Unfall oder einer Operation, einer schweren akuten Erkrankung oder auch bei Abwesenheit aufgrund einer stationären oder ambulanten Reha sowie nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn:
- dein jüngstes Kind nicht älter als 12 Jahre ist (ein ungeborenes Kind zählt hier auch dazu) oder eine Behinderung hat
- kein im Haushalt lebender Erwachsener den Haushalt weiterführen kann (auch wenn der Partner / die Partnerin arbeiten muss)
Dein Arzt stellt dir nach Diagnosestellung dazu ein ärztliches Attest aus, welches du zusammen mit dem Antrag auf Haushaltshilfe bei deiner Krankenkasse/ Rentenversicherung einreichen kannst.
Nach erfolgreicher Bewilligung kann mein Einsatz als Mamahilfe bei dir starten und ich rechne dann direkt mit deiner Krankenkasse ab.
Teilweise sind gesetzliche Zuzahlungen privat zu leisten.
Kosten: 35 Euro pro Stunde +35 Cent pro Kilometer Anfahrt
Kostenloses Kennenlerngespräch am Telefon.
Einsatzort: Bamberg (bis ca. 15 km Umkreis)
Einsatzzeiten:
Mo.-Fr. 9 Uhr bis 13.30 Uhr

Der Verein Mütter für Mütter setzt sich für die Entlastung und Vernetzung von Müttern ein.
Zudem bietet er, neben der Ausbildung zur Mamahilfe, zahlreiche Fachfortbildungen und Auszeitwochenenden für Mütter chronisch kranker Kinder an.